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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2001 - 1 A 11339/00   

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https://dejure.org/2001,16702
OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2001 - 1 A 11339/00 (https://dejure.org/2001,16702)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.04.2001 - 1 A 11339/00 (https://dejure.org/2001,16702)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. April 2001 - 1 A 11339/00 (https://dejure.org/2001,16702)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 10.04.2000 - 9 UE 2459/96

    Satzungshoheit der Gemeinde - Stellplatzsatzung - Klage gegen eine durch die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2001 - 1 A 11339/00
    Diesem Ergebnis steht auch nicht die Entscheidung des Hessischen VGH vom 10. April 2000 (DÖV 2001, 253) entgegen.
  • VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16

    Nachbarklage gegen Mülltonnen nahe der Grundstücksgrenze abgewiesen

    Eine darüber hinausgehende Gestaltungsbefugnis wird den Gemeinden damit nicht verliehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. April 2001 - 1 A 11339/00.OVG -, BauR 2002, 74).

    Anhaltspunkte dafür, dass darüber hinaus bei der Entscheidung über die Notwendigkeit von Stellplätzen auch Belange der Nachbarn zu berücksichtigen wären, sind den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen nicht zu entnehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. April 2001 - 1 A 11339/00 -, BauR 2002, 74).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

    Allerdings hat der Senat in seiner Rechtsprechung (siehe Urteile vom 05.08.1993, a.a.O.; vom 02.02.1995, 1 A 10656/94; vom 26.04.2001, 1 A 11339/00) bereits mehrfach hervorgehoben, dass die Ermächtigung zum Erlass von Gestaltungssatzungen auch der Selbstverwaltung der Kommunen dienen soll.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2023 - 8 A 11061/22

    Baurechtliche Verpflichtung, ausreichend Stellplätze zu errichten;

    Denn die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dienen dem fließenden Verkehr und sind nicht dazu bestimmt, auch den ruhenden Verkehr aufzunehmen (vgl. OVG RP, Urteil vom 26. April 2001 - 1 A 11339/00 -, BauR 2002, 74-75; OVG Nds, Urteil vom 29. Juni 1979 - I A 37/78 -, BauR 1979, 494 sowie Jeromin, LBauO Rh-Pf, 5. Auflage 2022, § 47 LBauO , Rn. 1); demzufolge dient die Stellplatzverpflichtung im Kern der Gefahrenabwehr (vgl. Praxis der Kommunalverwaltung, a.a.O., § 47 Rn. 2).
  • VG Neustadt, 29.01.2019 - 5 K 806/14

    Nachbarn unterliegen im Busstreit in Annweiler-Gräfenhausen

    Anhaltspunkte dafür, dass darüber hinaus bei der Entscheidung über die Notwendigkeit von Stellplätzen auch Belange der Nachbarn zu berücksichtigen wären, sind den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen nicht zu entnehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. April 2001 - 1 A 11339/00 -, BauR 2002, 74).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - 2 L 264/01

    Festsetzung von Stellplätzen berührt gemeindliche Selbstverwaltung nicht

    Die Klägerin vermag schon keine eigenen Rechte aus der bauordnungsrechtlichen Regelung des § 53 Abs. 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt - BauO LSA - vom 09.02.2001 (LSA-GVBl., S. 50), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.08.2002 (LSA-GVBl., S. 358) - entsprechend § 52 Abs. 1 BauO LSA 1994 - herzuleiten; denn das Bauordnungsrecht gehört nicht zum "eigenen" gemeindlichen Wirkungskreis, sondern ist dem staatlichen Recht zuzuordnen (vgl. z. B. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.04.2001 - 1 A 11339/00 -, BRS Nr. 139 S. 569).
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